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So setzen Sie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erfolgreich um

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Warum digitale Barrierefreiheit jetzt gesetzlich relevant ist

Digitale Barrierefreiheit wird ab 2025 zur Pflicht – das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt eine EU-Richtlinie um, die Unternehmen dazu verpflichtet, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich zu machen. Dies bedeutet, dass Unternehmen sich darauf einstellen müssen, ihre Angebote so zu gestalten, dass sie nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch eine wachsende Zahl älterer Menschen und Personen mit temporären Einschränkungen erreichen.

Unternehmen, die jetzt aktiv werden, vermeiden nicht nur Strafen und rechtliche Konsequenzen, sondern profitieren auch von einem besseren Nutzererlebnis, einer größeren Zielgruppe und einer starken Markenpositionierung.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) im Überblick

Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 in deutsches Recht um. Ziel ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich zu machen. Betroffen sind insbesondere:

  • Webseiten und mobile Apps von Unternehmen und öffentlichen Stellen
  • Self-Service-Terminals (z. B. Ticketautomaten, Geldautomaten)
  • E-Books und digitale Dokumente
  • Software und Online-Dienste (z. B. Banking-Apps, E-Commerce-Plattformen)

Um die Einhaltung des Gesetzes zu gewährleisten, wurden wichtige Fristen festgelegt:

  • Ab dem 28. Juni 2025 müssen neue Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein.
  • Für bestehende Angebote gilt eine Übergangsfrist bis 2030.
  • Es muss eine kontinuierliche Überprüfung, der Barrierefreiheit sichergestellt sein.

Unternehmen müssen also bald handeln, um Fristen einzuhalten und sich vor rechtlichen Konsequenzen zu schützen.

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Welche Unternehmen sind betroffen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betrifft eine breite Palette von Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher in der EU anbieten. Hier sind die wichtigsten betroffenen Sektoren und Unternehmen:

1. Unternehmen, die bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten

Das BFSG verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten, wenn sie zu den folgenden Kategorien gehören:

Produkte:

  • Computer und Betriebssysteme
  • Smartphones, Tablets
  • Geldautomaten, Ticket- und Check-in-Automaten
  • Zahlungsterminals
  • E-Book-Reader

Dienstleistungen:

  • E-Commerce-Plattformen (Online-Shops)
  • Online-Banking
  • Telekommunikationsdienste
  • Personenbeförderungsdienste (z. B. Buchungsplattformen für Busse, Bahnen, Flugreisen)
  • Zugang zu audiovisuellen Medien (Streaming-Dienste, Mediatheken)

2. Kleine Unternehmen vs. größere Unternehmen

  • Große Unternehmen: Müssen die Barrierefreiheitsanforderungen vollständig umsetzen.
  • Kleine Unternehmen (<10 Mitarbeiter & <2 Mio. € Umsatz/Jahr): Sind von den Anforderungen ausgenommen.

3. Branchen mit besonderem Handlungsbedarf

  • Einzelhandel & E-Commerce: Online-Shops müssen barrierefrei nutzbar sein.
  • Finanz- und Versicherungsbranche: Online-Banking & digitale Kundenportale müssen zugänglich sein.
  • Öffentliche Verkehrsanbieter & Reiseunternehmen: Websites und Apps zur Buchung und Information müssen barrierefrei gestaltet sein.
  • Medien & Streaming-Dienste: Plattformen müssen Untertitel, Audiodeskriptionen und alternative Bedienmöglichkeiten bieten.

Wer jetzt handelt, kann die neuen Anforderungen schrittweise umsetzen, anstatt kurzfristig unter Druck zu geraten. Doch was genau verlangt das Gesetz?

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Was müssen Unternehmen jetzt tun?

Die wichtigsten Anforderungen an digitale Barrierefreiheit

Das Gesetz orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1), die vier zentrale Prinzipien vorgeben:

  1. Wahrnehmbar: Inhalte müssen für alle nutzbar sein (z. B. Untertitel für Videos, hohe Kontraste für bessere Lesbarkeit).
  2. Bedienbar: Webseiten und Apps müssen ohne Maus, nur mit der Tastatur, navigierbar sein.
  3. Verständlich: Klare Sprache und vorhersehbare Benutzerführung sind Pflicht.
  4. Robust: Inhalte müssen mit assistiven Technologien wie Screenreadern kompatibel sein.

Erste Schritte zur Umsetzung

  • Bestandsaufnahme durchführen: Welche Barrieren gibt es aktuell?
  • Technische Umsetzung planen: Zusammenarbeit zwischen IT, UX und Compliance-Teams.
  • Mitarbeiter schulen: Sensibilisierung für Barrierefreiheit in Design und Entwicklung.
  • Rechtliche Beratung einholen: Sicherstellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden.

Risiken bei Nichteinhaltung

Unternehmen, die die Vorgaben nicht umsetzen, riskieren:

  • Strafen und Klagen durch Verbände oder Einzelpersonen
  • Imageverlust durch negative Berichterstattung
  • Wettbewerbsnachteile, wenn barrierefreie Alternativen besser abschneiden

Sichern Sie sich jetzt Wettbewerbsvorteile

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt 2025 in Kraft – wir prüfen Ihre Anwendungen auf digitale Barrierefreiheit und unterstützen Sie bei der Umsetzung. Kontaktieren Sie uns für eine erste Analyse!

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Praxis-Tipps für die Umsetzung

Bestandsaufnahme: Wo stehen Sie aktuell?

Nutzen Sie Tools wie Google Lighthouse oder WAVE, um bestehende Barrieren zu identifizieren. Holen Sie Feedback von Menschen mit Behinderungen ein, um echte Nutzungserfahrungen zu berücksichtigen.

Technische und gestalterische Maßnahmen

  • Klare Navigationsstruktur und logische Seitenhierarchien
  • Hohe Kontraste für bessere Lesbarkeit
  • Tastaturbedienbarkeit sicherstellen
  • Alternativtexte für Bilder und Grafiken
  • Untertitel und Transkripte für audiovisuelle Inhalte
  • Automatische Inhalte (z. B. selbststartende Videos, Slideshows) vermeidbar oder abschaltbar machen

Tools und Partner zur Unterstützung

  • Technische Prüfung: axe DevTools, WAVE, Google Lighthouse, WAI Ressourcen, Screen Reader
  • Barrierefreie Entwicklung: Zusammenarbeit mit Dienstleistern, die sich auf digitale Barrierefreiheit spezialisiert haben
  • Schulungen & Beratung: Workshops für UX-Designer, Entwickler und Compliance-Teams

Fazit: Jetzt handeln und Wettbewerbsvorteile sichern

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist mehr als eine gesetzliche Verpflichtung – es ist eine Chance, digitale Angebote für alle zugänglich zu machen und gleichzeitig die eigene Marktposition zu stärken. Unternehmen, die frühzeitig handeln, profitieren nicht nur von einer verbesserten User Experience und erhöhter Reichweite, sondern vermeiden auch rechtliche Risiken und hohe Nachrüstkosten.

Der Schlüssel zur erfolgreichen Umsetzung liegt in einer strategischen Herangehensweise: eine fundierte Bestandsaufnahme, gezielte technische Anpassungen und die Verankerung von Barrierefreiheit als fester Bestandteil der digitalen Produktentwicklung.

Warten Sie nicht, bis die gesetzlichen Fristen ablaufen – starten Sie jetzt mit der Umsetzung! Wir unterstützen Sie gerne mit einer ersten Analyse und konkreten Handlungsempfehlungen.

Autor

Barbara Ofer

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